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            <title>Kreismitgliederversammlung 13.04.2026: Änderungsanträge</title>
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                <title>Kreismitgliederversammlung 13.04.2026: Änderungsanträge</title>
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                        <title>Ä1 zu A5: Urabstimmung: Keine Erhöhung des Quorums für Einzelantragssteller*innen!</title>
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                        <author>Marc Kersten (KV Köln)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_57327_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 11:</h4><div><p>Abstimmungszeitraums am 9.06.2026 die Mitglieder über diesen Beschluss und seine Begründung informieren.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><strong>Sofern er die Mitglieder bereits über seine beim Bundesvorstand eingereichte Stellungnahme<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del></strong><strong><ins class="space" aria-label="Einfügen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</ins>informiert hat, wird er darauf hinweisen, dass diese Stellungnahme durch den Beschluss dieses Antrags teilweise </strong></p></div><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 12 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schon das vor wenigen Jahren verdoppelte Quorum für BDK-Anträge und -Änderungsanträge hat für eine nahezu Halbierung von deren Anzahl bewirkt. Werte, die trotz seitherigem Wachstum der Partei um 30%, konstant geblieben sind.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bereits das jetzige Qurum liegt für viele Menschen mit (Mehrfach-)Behinderung prohibitiv hoch. Dass es hier keinen Nachteilsausgleich gibt und geben soll, widerspricht eindeutig den Zielen des Vielfaltsstatuts.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Auch für andere marginalisierte und weniger vernetzte Mitglieder, z.B. auch im ländlichen Raum, würde eine weitere Erhöhung von 50 auf 92 Mitglieder eine große Herausforderung darstellen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Zielrichtung widerspricht zudem den basisdemokratischen Grundsätzen unserer Partei.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Als Sprecher der GRÜNEN Bundesarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, der Selbstvertretungsorganisation aller Menschen mit Behinderung in unserer Partei, möchte ich auf den eklatanten Widerspruch zwischen den Zielen des Vielfaltsstatuts und den geplanten Satzungsänderungen aufmerksam machen.</p>
<p>Schon das jetzige Quorum von 50 Antragstellenden ist zu hoch für viele Betroffene.</p>
<p>In den Raum gestellte, aber nirgendwo schriftlich fixierte Lösungsvorschläge a la &quot;Wir helfen Euch dann&quot; sind paternalistisch und widersprechen einem selbstbestimmten Agieren mit eigenständig, realistisch erreichbaren Zielmarken.</p>
<p>Eine nochmalige beinahe Verdoppelung würde viele Menschen mit Behinderung ausschließen und ihr Menschenrecht laut UN-BRK auf gleiche Teilhabe missachten.</p>
<p>Auf einer BDK hätte man hierzu Änderungsanträge stellen können. Da dies in der Urabstimmung nicht möglich ist, kann hier nur ein klares Nein stehen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 13 Apr 2026 17:52:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A6: Urabstimmung: Mitgliederrat ersetzt keine Basisdemokratie!</title>
                        <link>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/urabstimmung-mitgliederrat-ersetzt-keine-basisdemokratie-19139/104870</link>
                        <author>Marc Kersten (KV Köln)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_57327_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 6 bis 10:</h4><div><p>Abstimmungszeitraums am 9.06.2026 die Mitglieder über diesen Beschluss und seine Begründung informieren.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Sofern er die Mitglieder bereits über seine beim Bundesvorstand eingereichte Stellungnahme informiert hat, wird er darauf hinweisen, dass diese Stellungnahme durch den Beschluss dieses Antrags teilweise überholt ist.</del></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Nach dem Vorschlag soll ein neuer § 29 in die Satzung der Bundespartei eingefügt werden, nach dem ein Mitgliederrat einberufen werden kann. Seine 30-60 Mitglieder sollen ausgelost werden können. Der Mitgliederrat soll sich mit gesellschaftlich relevanten Fragen beschäftigen, die auch innerhalb der Partei strittig diskutiert werden.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bereits bisher hätte die BDK über einfachen Beschluss eines entsprechenden Antrags einen Mitgliederrat einberufen können. Wird dieser nun in der Satzung festgeschrieben, ist die Einberufung des Gremiums nur noch nach den Regelungen der Satzung möglich. Eine Regelung schwächt also die Beschlussmacht der Versammlung, indem sie den Entscheidungsspielraum verengt.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Problematisch ist insbesondere auch die nicht festgelegte Repräsentativität der Mitgliederräte. Hierfür gibt es lediglich mündliche Zusagen, obwohl wir GRÜNE dies in unseren Parteiprogrammen stets dezidiert für Bürgerräte fordern. Auch für Mitgliederräte müsste eine Repräsentativität entsprechend der Bevölkerung vorgegeben sein, da sonst die Unterrepräsentationen von Menschen mit Behinderung, Migrationsgeschichte, geringem Einkommen und ohne akademischen Abschluss perpetuiert würde, um nur einige benachteiligte Gruppen zu nennen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Unklar bleibt, nach welchem Verfahren gelost wird, insbesondere ob neben dem Geschlecht (eine paritätische Besetzung ist festgelegt) weitere Charakteristika (Vielfaltsstatut) zur Sicherstellung einer Repräsentationsfähigkeit des Gremiums Berücksichtigung finden. Das betrifft nicht nur das Vielfaltstatut, sondern auch mitgliederschwächere Regionen wie den Osten, die je nach Zusammensetzung gar nicht vertreten sein könnten. Mit dem Zufallsprinzip bei der Auslosung ist zudem nicht sichergestellt, dass die ausgelosten Personen über ausreichend Kapazität, Kenntnisstand und Motivation zur Teilnahme verfügen. Hier müsste über ein System nachgedacht werden, das diese Faktoren sicherstellen kann.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der Mitgliederrat stellt keine Stärkung der Basis dar, sondern könnte die Basisdemokratie sogar schwächen. Er kann sehr leicht durch den Bundesvorstand einberufen werden, die Anforderungen für eine Einberufung aus der Basis sind aber unverhältnismäßig höher.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der Bundesvorstand kann einen Mitgliederrat bereits mit einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder (also mit vier Stimmen) einberufen, hat aber auch die Möglichkeit der Antragstellung auf einer BDK und im Länderrat.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Landesvorstände können den Mitgliederrat nur über einen Beschluss auf der Bundesversammlung einberufen, und das auch nur als drei Landesvorstände gemeinsam.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Für die Kreisebene gestalten sich die Hürden für die Einberufung des Mitgliederrats noch höher: Ein Kreisverband muss für einen Antrag auf einer BDK für einen Mitgliederrat 10 % der Unterstützung aller Kreisverbände organisieren, wobei der Antrag dann noch auf einer BDK beschlossen werden muss.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Für einfache Mitglieder ist die Einberufung des Mitgliederrats fast ausgeschlossen, müssen sich doch 5 % aller Mitglieder zusammenfinden, aktuell also 9200 Mitglieder. Damit ist die Hürde hundert mal so hoch wie die geplante Hürde für die Einbringung eines BDK-Antrags. Für einfache Mitglieder und Kreisverbände ist die Einberufung eines Mitgliederrats keine realistische Option.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Einberufung eines Mitgliederrats ist damit eigentlich nur für Bundesvorstände und Landesvorstände interessant. Die Beschränkung, dass der Mitgliederrat nur einmal im Jahr einberufen werden darf, stellt eine weitere Hürde für Landesvorstände dar, deren Beschluss an höhere Bedingungen geknüpft ist als der des Bundesvorstands.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Statt um ein basisdemokratisches Instrument handelt es sich beim Mitgliederrat somit um ein Instrument des Bundesvorstands. Statt durch den Mitgliederrat sollten politische Debatten in der Partei und durch die gewählten Repräsentant*innen auf der Bundesversammlung geführt und entschieden werden.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Dieser Änderungsantrag ergänzt die Begründung der Ablehnung in einem Punkt aus behindertenpolitischer Sicht und verschiebt die Begründung in den Antragstext.<br>
<br>
__________</p>
<p>Die Einrichtung von Mitgliederräten bei den Grünen - analog zu Bürgerräten - ist eine schöne Idee. In der Theorie. Der konkreten Formulierung über die abgestimmt wird, kann ich als Sprecher der GRÜNEN Bundesarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik leider nicht zustimmen. Auf einer BDK hätte es hierzu einfach einen Änderungsantrag geben können. Mit dem vom Bundesvorstand gewählten Verfahren ist dies nicht möglich. Deshalb müssen wir als BAG leider Nein sagen!</p>
<p>Die konkrete Satzungsänderung spricht von einem reinen Losverfahren. Eine Repräsentativität wird nicht festgelegt. Auf entsprechende mündliche Zusagen aktueller Amtsträger*innen möchten wir uns hier nicht verlassen.</p>
<p>Tatsächlich müsste dann auch festgelegt werden, dass die Mitgliederräte nicht repräsentativ für die Partei, sondern für die Gesellschaft sein müssten. Denn in der Partei sind u.a. Menschen mit Behinderung erheblich unterrepräsentiert. Die Unterrepräsentation marginalisierter Gruppen würde sonst durch die Mitgliederräte perpetuiert und das Vielfaltsstatut ad absurdum geführt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 13 Apr 2026 17:50:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungsantrag zu A7: Da ist der Wurm drin: Gegen den Applezwang an Kölner Schulen</title>
                        <link>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/motion/99994/amendment/104864</link>
                        <author>Lisa Schopp (siehe Begründung)</author>
                        <guid>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/motion/99994/amendment/104864</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_57327_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 5:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die GRÜNEN Köln positionieren sich gegen das GYOD (Get Your Own Device) Programm der Stadt Köln, bei dem Schulkinder verpflichtend mit elternfinanzierten iPads im Unterricht arbeiten. Wir setzen uns stattdessenfür eine systemoffene und am Lernerfolg orientierte, evidenzbasierte Digitalisierungsstrategie in Schulen ein.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die GRÜNEN Köln setzen sich für eine systemoffene und am Lernerfolg orientierte, evidenzbasierte, Digitalisierungsstrategie in Kölner Schulen ein. Dazu soll die Stadt den Einsatz von digitalen Geräten im Unterricht erleichtern, indem die verwendeten Geräte zentral in einem dafür geeigneten systemoffenen Mobile-Device-Management System verwaltet werden und damit auch Geräte unterschiedlicher Hersteller und gebrauchte Geräte eingesetzt werden können. Hierdurch soll Schulen ermöglicht werden, gemäß ihrer pädagogischen Konzepte, die Digitalisierung umzusetzen.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Gemeinsamer Beschluss von Grüner Jugend, Bärbel Hölzing-Claßen und Petra Pinger.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 13 Apr 2026 11:37:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A8: Antragsrecht der Ortsverbände erhalten</title>
                        <link>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/antragsrecht-der-ortsverbande-erhalten-8931/104768</link>
                        <author>Aeneas Niklas Marxen (OV Köln-Lindenthal)</author>
                        <guid>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/antragsrecht-der-ortsverbande-erhalten-8931/104768</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_57327_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 3 einfügen:</h4><div><ol start="1"><li value="1"><p>des Antragsrechts von Ortsverbänden ab und rufen dazu auf, bei der Urabstimmung hierzu mit Nein zu stimmen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Der Kreisvorstand wird im Rahmen einer Infomail in der Woche vor Beginn des Abstimmungszeitraums am 9.06.2026 die Mitglieder über diesen Beschluss informieren.</ins></p></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 5 bis 6 einfügen:</h4><div><ol start="2"><li value="2"><p>diese basisdemokratische Beteiligung stark einschränken und für mehr Machtkonzentration sorgen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Neben einer beinahe Verdoppelung der Mindestantragsteller*innen-Zahl für BDK-Anträge, soll auch das schon immer existierende Antragsrecht von Ortsverbänden abgeschafft werden. Und dies, obwohl Anträge von Ortsverbänden nicht signifikant zur Gesamtzahl von BDK-Anträgen beitragen.<br><br>Gerade im ländlichen Raum mit großflächigen Kreisverbänden finden selten Kreismitgliederversammlungen statt, auf denen alternativ BDK-Anträge gestellt werden können. Auch für Mitglieder von weit vom Stadtzentrum entfernten Ortsverbänden in Großstädten wie Köln bedeutet dies eine unnötige Erschwernis.<br><br>„Ortsverband“, „Kreisverband“ und „Landesverband“ sind ohnehin keine Gewichtsklassen, sondern in der Größe recht zufällig ausgestaltete innerparteiliche Strukturen. Die größten Ortsverbände haben eine mit den kleinsten Landesverbänden vergleichbare Mitgliederzahl. Es ist daher keinesfalls so, dass ein Antrag eines Ortsverbands automatisch weniger demokratisch legitimiert ist als ein Antrag von Kreisverbänden.<br><br>Die Abschaffung des Antragsrechts von Ortsverbänden ist erst vor wenigen Jahren auf einer BDK gescheitert. Dies nun per Urabstimmung und ohne notwendige 2/3-Mehrheit beschließen zu wollen, erachten wir als fragwürdigen Versuch, das gewünschte Ergebnis durch die "Hintertür" zu erreichen.<br><br>Wir wollen uns dieses Recht nicht nehmen lassen!</ins></p></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Änderungsantrag möchte die Anträge des Vorstands Lindenthal und der JHV Chorweiler zum gleichen Thema zusammenziehen. Dazu wird die Begründung in den Antrag gezogen und um Teile der Begründung aus Lindenthal erweitert.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 10 Apr 2026 19:19:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A7: Da ist der Wurm drin: Gegen den Applezwang an Kölner Schulen</title>
                        <link>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/da-ist-der-wurm-drin-gegen-den-applezwang-an-kolner-schulen-35729/104706</link>
                        <author>Klaus Brockerhoff (Mitglied, ov3)</author>
                        <guid>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/da-ist-der-wurm-drin-gegen-den-applezwang-an-kolner-schulen-35729/104706</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_57327_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 7 bis 9:</h4><div><p>Schulen ermöglicht werden, gemäß ihrer pädagogischen Konzepte, die Digitalisierung umzusetzen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong> Wir setzen uns dafür ein, dass die Stadt Programm das herstellerabhängige Programm GYOD zum Schuljahr 2027/2028 in ein herstellerneutrales Programm um- wandelt. Unsere Ratsfraktion ist augefordert, diesbezüglich tätig zu werden </strong></ins></p><p><strong>Begründun<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">g</del></strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 12 bis 13:</h4><div><p>Stadt Köln, genannt Get your own Device (GYOD, engl. Besorg dir dein eigenes Gerät) soll <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">das Schreiben auf Papier zunehmend ersetzt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die Stadt Köln von der Anschaffung der Schülerhardware entlasten. Zusammen mit einer MDM Lösung aoll dies die Verwendung digitaler Endgeräte im Schuluntericht erleichtert, handbar machen und an den Schulen in Köln verbreitert</ins> werden<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Wir wenden uns gegen die von der Stadt Köln forcierte, für Eltern teuere, unsoziale und insgesamt umweltelastende, nicht Ressourcen schonende Lösung, die zu dem eine nicht tolerierbare Herstellerabhängig bedeuet. Dies ist mit einer klaren Forderung verbunden: Das GYOD Programm ist, wie sich aus der folgenden Begründung ergibt, zu schnellstmöglich zu ändern</ins>.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 09 Apr 2026 19:48:12 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>