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            <title>Kreismitgliederversammlung 13.04.2026: Anträge</title>
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                <title>Kreismitgliederversammlung 13.04.2026: Anträge</title>
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                        <title>A7: Da ist der Wurm drin: Gegen den Applezwang an Kölner Schulen</title>
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                        <author>Grüne Jugend Köln (dort beschlossen am: 05.04.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die GRÜNEN Köln setzen sich für eine systemoffene und am Lernerfolg orientierte, evidenzbasierte, Digitalisierungsstrategie in Kölner Schulen ein. Dazu soll die Stadt den Einsatz von digitalen Geräten im Unterricht erleichtern, indem die verwendeten Geräte in einem dafür geeigneten systemoffenen Mobile-Device-Management System verwaltet werden und damit auch Geräte unterschiedlicher Hersteller und gebrauchte Geräte eingesetzt werden können. Hierdurch soll Schulen ermöglicht werden, gemäß ihrer pädagogischen Konzepte, die Digitalisierung umzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>I. Das GYOD-Programm an Kölner Schulen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An Kölner Schulen soll der Unterricht digitaler werden. Mit dem Programm der Stadt Köln, genannt Get your own Device (GYOD, engl. Besorg dir dein eigenes Gerät) soll das Schreiben auf Papier zunehmend ersetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um am digitalen Unterricht teilnehmen zu können, müssen Schüler*innen bzw. ihre Familien sich für schulische Zwecke ein iPad der Firma Apple anschaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geräte sollen im Mobile Device Management (MDM) des Schulträgers eingebunden werden und werden durch NetCologne administriert und gewartet. Dafür ist allerdings erforderlich, dass es sich um Geräte der Marke iPad der Firma Apple handelt. Nicht nur müssen die Geräte einen Speicherplatz von mindestens 128 GB vorweisen, sondern es sollten auch Geräte der neusten Geneneration sein, die ausschließlich über von Apple zertifizierten Handelspartner (Apple Authorised Education Specialist, kurz AAES) erworben werden können. Andere Geräte (z. B. Android-Tablets oder Windows-Laptops) können nicht in das schulische System eingebunden werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nur unter besonderen Bedingungen können einkommensschwache Familien auf Nachweis des Bedarfs primär durch Förderprogramme und nachrangig vom Stiftungswesen der Stadt Köln Unterstützung bei der Beschaffung der Geräte erhalten. Für alle anderen entstehen Kosten von 450-3600€ pro Schüler*in. Bereits vorhandene Geräte, insbesondere auch iPads der älteren Generationen, können nicht verwendet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das GYOD-Programm findet unter anderem an folgenden Kölner Gymnasien Anwendung: Dreikönigsgymnasium, Gymnasium Pesch, Hansa-Gymnasium Köln, Gymnasium Zusestraße, Deutzer Gymnasium Schaurtestraße, Gymnasium Neue Sandkaul, Schiller-Gymnasium, Apostelgymnasium und Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>II. Kritik am GYOD-Programm</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das GYOD Programm sehen wir mindestens aus folgenden Gründen als problematisch an:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1) iPad-Zwang</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kauf eines iPads durch die Eltern/Erziehungsberechtigten wird als verpflichtend dargestellt. Die Arbeit mit dem eigenen digitalen Endgerät im Unterricht sei &quot;verbindlich&quot; (<a href="https://dkg-koeln.de/unterricht/gyod">https://dkg-koeln.de/unterricht/gyod</a>), ein eigenes iPad &quot;muss&quot; erworben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Pflicht der Eltern beschränkt sich allerdings nur auf eine angemessene Ausstattung des Kindes für die Schule, sie kann nicht den Kauf von teuren digitalen Endgeräten umfassen. Die Kosten von ca. 750€ sind als zu hoch einzustufen, um sie den Erziehungsberechtigten zumuten zu können. Wie auch eine kleine Anfrage (Drs. 17/11972) der ehemaligen Landtagsabgeordneten Sigrid Beer ergab &quot;sind Beschaffungsvorgaben unzulässig.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Handelt es sich tatsächlich nicht um eine Verpflichtung, so bleiben Schüler*innen ohne iPad von Digitalisierung im Unterricht nahezu ausgeschlossen. Sie sind gegenüber allen anderen Schüler*innen, die durch Internetzugang, Datenverwaltung und Zugriff auf Onlinesysteme der Schule profitieren, erheblich im Nachteil.Auch die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung kann nicht davon ablenken, dass Familien faktisch zum Kauf teurer, nur bedingt nützlicher Endgeräte gezwungen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2) Fehlende Kosteneffizienz </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei den geforderten iPads handelt es sich um hochpreisige Endgeräte. Plus Tastatur und digitalem Stift kommen Anschaffungskosten von rund 750 € pro Gerät zustande. Andere Endgeräte (auch Tablets mit Stift) sind deutlich günstiger. GYOD bedeutet folglich eine finanzielle Belastung für die Eltern/Erziehungsberechtigten von schulpflichtigen Kindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>24% der Haushalte in Köln sind armutsgefährdet. Nicht alle von ihnen werden berechtigt sein, sich für den Kauf unterstützen zu lassen. Auch für viele Menschen, die nicht armutsgefährdet sind, ist eine Investition dieser Art eine Belastung. Viele Familien werden von Förderprogrammen nicht profitieren können, wenn ihr Einkommen knapp über bestimmten Grenzen liegt. Bei Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern summieren sich diese Kosten zudem. Die Geräte können zudem nur bedingt privat verwendet werden, unter anderem warnt die Stadt aus Datenschutzgründen vor der Verwendung für Bewerbungen (Informationen für Erziehungsberechtigte, Stadt Köln), sodass es sich um eine zusätzliche Anschaffung handelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch die Stadt Köln kostet GYOD Geld: Der Beitrag der Stadt Köln für die Jamf Lizenzgebühren (MDM</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>System) pro Gerät beträgt ca. 30,00 € (270,00 Euro für G9), dazu kommen ggf. App Kosten pro Gerät z.B. Goodnotes, Procreate, Procreate Dreams (128,00 €) (Quelle: Deutzer Gymnasium Schaurtestraße).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das GYOD-Programm der Stadt ist folglich eine auf Kosten der Bürger*innen erzwungene Förderung der Firma Apple und keine zeitgemäße Digitalisierungsstrategie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3</strong><strong>) </strong><strong>E-Waste statt E-School</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Elektronische Geräte sind ressourcenaufwendig herzustellen, zu verwenden und zu entsorgen. E-Waste (Elektronikschrott) ist ein wachsendes Problem für Umwelt und menschliche Gesundheit. Alle 150 000 Schüler*innen an Kölner Schulen zum Kauf von iPads zu verpflichten, wenn bereits in vielen Fällen Geräte vorhanden sind, ist unverantwortlicher Konsumzwang.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Verpflichtung zum Kauf bei einem Apple verifizierten Händler wird der Gebrauchtmarkt ausgeschlossen, was mit der Produktion vieler neuer Geräte der Umwelt schadet und zudem die finanziellen Mittel der Eltern unnötig belastet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Tablets können auch nicht unter Geschwistern oder von Eltern weitergegeben werden, weil unklar ist, wie lange die Geräte unterstützt werden. In Abhängigkeit von der Firmenpolitik (Apple, Netcologne) kann es sogar passieren, dass Neuanschaffungen innerhalb der Schullaufbahn eines Kindes etwa z.B. aufgrund ausbleibender Updates nötig werden, auch wenn die technischen Anforderungen noch erfüllt wären.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem sind die Begründung für die technische Anforderungen nicht vollständig klar: Das verwendete Mobile Device Management (MDM) System &quot;JamF Schools&quot; erlaubt das Einbinden von iPads bis in die 2017 veröffentlichte 5. Generation von iPads, eine Speicherplatzmindestanforderung gibt es nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4</strong><strong>) Medienkompetenz </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Komponente von Medienkompetenz ist es, mit verschiedenen Geräten sowie unterschiedlichen Systemen umgehen zu können. Für eine medienkompetente Gesellschaft braucht es in der Schule eine Abbildung der tatsächlich verwendeten Geräte, ausserdem Erklärungen und Lehransätze, die nicht nur auf die zukünftige Nutzung von iPads vorbereiten. iPads spielen (anders als etwa Office-Programmeund das Zehnfingersystem) im beruflichen Alltag kaum eine Rolle, haben also auch keine berufsvorbereitende Funktion.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5</strong><strong>) Monopolbildung durch Verwendung eines geschlossenen Systems</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unklar ist, ob es für die Ausstattung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Köln eine öffentliche Ausschreibung gab und ob die Wahl der iPads des Herstellers Apple eine begründete Entscheidung ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu kommt, dass die alleinige Verwendung der Apple-Geräte Abhängigkeiten schafft und zementiert. Das Unternehmen Apple stand in der Vergangenheit wegen Monopolbildung und wettbewerbswidrigen Praktiken wiederholt in Kritik. Unter anderem verhindert Apple (die von der EU vorgeschriebene) Interoperabilität, also die Kompatiblität verschiedener Systeme und untersagt Programme, die eine solche ermöglichen würden. Geräte von Apple funktionierenim Zusammenspiel mit anderem Geräten aus dem &quot;Apple-Ökosystem&quot;: Manche Funktionen des iPads lassen sich mit z. B. Windows-Rechnern trotz vorhandender technischer Voraussetzungen nur in beeinträchtigter oder umständlicher Form nutzen, andere gar nicht (z. B. das das Bluetooth und Wifi nutzende &quot;Airdrop&quot;). Es ist also nur wahrscheinlich, dass sich Schüler*innen zur Ergänzung des iPads auch Apple-Laptops und Smartphones kaufen. Hier wird u. a. auf Staatskosten ein Monopol eines amerikanischen Unternehmens gefördert, gegen das sich Schüler*innen und Eltern nicht wehren können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für das als Begründung angeführte Management System zur Verwaltung der iPads (JamF) gibt es erprobte und funktionierende Alternativen (Revolut), die auch die Einbindung von Geräten aller anderen Hersteller und Betriebssysteme erlauben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>6) </strong><strong>Fremdadministration, Datenschutz und Nutzungsbedingungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Betroffene werden durch das GYOD-Programm auch gezwungen, die AGBs der Firma Apple im Zuge des notwendigen &quot;Apple Accounts&quot; zu akzeptieren. Dazu kommt die Nutzung der Schulservices, der Cloud sowie einer Fremdadministration des eigenen Geräts durch die Netcologne. Sind Erziehungsberechtigte und Kind etwa mit einer bestimmten Form der Verwertung von Nutzdaten etc. nicht einverstanden, könnte der*die Schüler*in schulische und soziale Nachteile erfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bedenken gibt es zudem beim Datenschutz. Persönliche Daten von Kindern und Jugendlichen sind besonders schützenswert: iPads können nicht nur biometrische Daten (etwa Fingerabdruck und Gesichtsidentifizierung zur Geräteentsperrung) sondern auch Daten über das Nutzungsverhalten und schulische Leistungen erfassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit NRW Bettina Gayk äußerte im 30. Bericht (S. 48 ff.) Bedenken an der Datenschutzkonformität beim Einsatz von iPads in der Schule. Unter anderem werden die nicht-DSGVO-konforme, nicht auszuschließende Speicherung und Auswertung von Daten in den USA kritisiert, und empfohlen, das schulische iPad nicht für private Zwecke zu verwenden. Insbesondere sei auf die Nutzung von &quot;iCloud&quot; zu verzichten, weil eine Identifizierung der Schüler*innen nicht ausgeschlossen und der Schutz von persönlichen Daten gegen staatliche Zugriffe und durch Apple Apple selbst nicht garantiert werden könne.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>7) Abhängigkeit von amerikanischen Großkonzernen</strong><strong> statt digitaler Souveränität</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Schulen werden durch GYOD abhängig von Apple und JamF, zwei amerikanischen Großkonzernen. Gerade in Hinblick auf Resilienz der öffentlichen digitalen Infrastruktur ist es umso wichtiger, dass Schüler*innen unabhängig von nicht-europäischen und nicht quelloffenen Anbietern werden und so die Kontrolle über verwendete Systeme behalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>III. Alternativen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erkennen an, dass angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Köln eine flächendeckende Geräteausstattung über die Schulträger nicht möglich ist. Statt diese Kosten jedoch auf die Familien abzuwälzen, sollte eine evidenzbasierte und endgerätneutrale Digitalisierung an Kölner Schulen angestrebt werden. Zwar kann die Einrichtung aufwendiger sein, wenn eigene Geräte mitgebracht werden (Bring your own device, BOYD), dieser Punkt ist angesichts der negativen Folgen der iPad-Pflicht jedoch zu vernachlässigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>iPads und JamF School sind keineswegs alternativlos. Auch auf Android, Windows oder Unix betriebenen Geräten lässt sich häufig mithilfe eines kompartiblen Stiftes schreiben, rechnen oder im Internet recherchieren. Die Verwendung anderer Geräte als die von Apple hat keine service-bezogenen Nachteile. Schleswig Holstein macht mit seiner Open Source Strategie vor, wie digitale Unabhängigkeit funktionieren kann. Der deutsche vielfache Testsieger Revolut bietet weiterhin eine umfassende Lösung zum Einbinden praktisch jedes Gerätes in das eigene Management System.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ausschließliche Ausstattung der Kölner Schulen mit digitaler Infrastruktur von Apple steht einer zukunftsorientierten Entwicklung der Medienkompetenz von Schüler*innen entgegen. Diese sollte aber das Ziel jeder öffentlichen Digitalisierungsstratege sein, ebenso wie die Förderung von Resilienz, Konkurrenz und Vielfalt durch eine herstellerunabhängige Digitalisierungsstrategie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Beispiel für eine Alternative sei BYOD (Bring your own Device) genannt, das mit Systemen wie Revolut einfach, erprobt, günstig und ressourcenschonend ist , weil es Schüler*innen die Nutzung ihrer vorhandenen Geräte - eingebunden in ein Management System - ermöglicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zuletzt ist nicht zu vernachlässigen, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist. Geräte sollen nicht ablenken, sondern zum Lernerfolg der Schüler*innen beitragen. Die Anschaffung von digitalen Endgeräten im Unterricht ist nur dann sinnvoll, wenn ein kohärentes Konzept vorliegt, der Einsatz pädagogisch begründbar ist und belastbaren Daten über eine positive Wirkung auf die akademische Leistung vorliegen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 13 Apr 2026 11:38:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>TOP 3: Jahresabschluss 2025</title>
                        <link>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/jahresabschluss-2025-2663</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 31.03.2026)</author>
                        <guid>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/jahresabschluss-2025-2663</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Jahresabschluss 2025 ist für alle Mitglieder in der <a href="https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/files/12455064641?dir=/110026_K%C3%B6ln/02%20-%20Kreismitgliederversammlungen/KMV%20am%2013.06.2026">Wolke </a>abrufbar.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 10 Apr 2026 15:38:32 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: Antragsrecht der Ortsverbände erhalten</title>
                        <link>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/antragsrecht-der-ortsverbande-erhalten-8931</link>
                        <author>JHV des Ortsverbands Köln-Chorweiler (dort beschlossen am: 28.03.2026)</author>
                        <guid>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/antragsrecht-der-ortsverbande-erhalten-8931</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Wir GRÜNE lehnen die geplante Satzungsänderung zur ersatzlosen Streichung des Antragsrechts von Ortsverbänden ab und rufen dazu auf, bei der Urabstimmung hierzu mit Nein zu stimmen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Wir sehen auch weitere der geplanten Satzungsänderungen eher kritisch, da diese basisdemokratische Beteiligung stark einschränken und für mehr Machtkonzentration sorgen.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben einer beinahe Verdoppelung der Mindestantragsteller*innen-Zahl für BDK-Anträge, soll auch das schon immer existierende Antragsrecht von Ortsverbänden abgeschafft werden. Und dies, obwohl Anträge von Ortsverbänden nicht signifikant zur Gesamtzahl von BDK-Anträgen beitragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade im ländlichen Raum mit großflächigen Kreisverbänden finden selten Kreismitgliederversammlungen statt, auf denen alternativ BDK-Anträge gestellt werden können. Auch für Mitglieder von weit vom Stadtzentrum entfernten Ortsverbänden in Großstädten wie Köln bedeutet dies eine unnötige Erschwernis.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Abschaffung des Antragsrechts von Ortsverbänden ist erst vor wenigen Jahren auf einer BDK gescheitert. Dies nun per Urabstimmung und ohne notwendige 2/3-Mehrheit beschließen zu wollen, erachten wir als fragwürdigen Versuch, das gewünschte Ergebnis durch die &quot;Hintertür&quot; zu erreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir als Ortsverband wollen uns dieses Recht nicht nehmen lassen!<br><br>
(Antragstext wurde am 28.3.2026 einstimmig von der OV6-JHV beschlossen)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 Apr 2026 21:52:01 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Da ist der Wurm drin: Gegen den Applezwang an Kölner Schulen</title>
                        <link>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/motion/99994</link>
                        <author>Grüne Jugend Köln (dort beschlossen am: 05.04.2026)</author>
                        <guid>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/motion/99994</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die GRÜNEN Köln positionieren sich gegen das GYOD (Get Your Own Device) Programm der Stadt Köln, bei dem Schulkinder verpflichtend mit elternfinanzierten iPads im Unterricht arbeiten. Wir setzen uns stattdessenfür eine systemoffene und am Lernerfolg orientierte, evidenzbasierte Digitalisierungsstrategie in Schulen ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>I. Das GYOD-Programm an Kölner Schulen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An Kölner Schulen soll der Unterricht digitaler werden. Mit dem Programm der Stadt Köln, genannt Get your own Device (GYOD, engl. Besorg dir dein eigenes Gerät) soll das Schreiben auf Papier zunehmend ersetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um am digitalen Unterricht teilnehmen zu können, müssen Schüler*innen bzw. ihre Familien sich für schulische Zwecke ein iPad der Firma Apple anschaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geräte sollen im Mobile Device Management (MDM) des Schulträgers eingebunden werden und werden durch NetCologne administriert und gewartet. Dafür ist allerdings erforderlich, dass es sich um Geräte der Marke iPad der Firma Apple handelt. Nicht nur müssen die Geräte einen Speicherplatz von mindestens 128 GB vorweisen, sondern es sollten auch Geräte der neusten Geneneration sein, die ausschließlich über von Apple zertifizierten Handelspartner (Apple Authorised Education Specialist, kurz AAES) erworben werden können. Andere Geräte (z. B. Android-Tablets oder Windows-Laptops) können nicht in das schulische System eingebunden werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nur unter besonderen Bedingungen können einkommensschwache Familien auf Nachweis des Bedarfs primär durch Förderprogramme und nachrangig vom Stiftungswesen der Stadt Köln Unterstützung bei der Beschaffung der Geräte erhalten. Für alle anderen entstehen Kosten von 450-3600€ pro Schüler*in. Bereits vorhandene Geräte, insbesondere auch iPads der älteren Generationen, können nicht verwendet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das GYOD-Programm findet unter anderem an folgenden Kölner Gymnasien Anwendung: Dreikönigsgymnasium, Gymnasium Pesch, Hansa-Gymnasium Köln, Gymnasium Zusestraße, Deutzer Gymnasium Schaurtestraße, Gymnasium Neue Sandkaul, Schiller-Gymnasium, Apostelgymnasium und Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>II. Kritik am GYOD-Programm</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das GYOD Programm sehen wir mindestens aus folgenden Gründen als problematisch an:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1) iPad-Zwang</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kauf eines iPads durch die Eltern/Erziehungsberechtigten wird als verpflichtend dargestellt. Die Arbeit mit dem eigenen digitalen Endgerät im Unterricht sei &quot;verbindlich&quot; (<a href="https://dkg-koeln.de/unterricht/gyod">https://dkg-koeln.de/unterricht/gyod</a>), ein eigenes iPad &quot;muss&quot; erworben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Pflicht der Eltern beschränkt sich allerdings nur auf eine angemessene Ausstattung des Kindes für die Schule, sie kann nicht den Kauf von teuren digitalen Endgeräten umfassen. Die Kosten von ca. 750€ sind als zu hoch einzustufen, um sie den Erziehungsberechtigten zumuten zu können. Wie auch eine kleine Anfrage (Drs. 17/11972) der ehemaligen Landtagsabgeordneten Sigrid Beer ergab &quot;sind Beschaffungsvorgaben unzulässig.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Handelt es sich tatsächlich nicht um eine Verpflichtung, so bleiben Schüler*innen ohne iPad von Digitalisierung im Unterricht nahezu ausgeschlossen. Sie sind gegenüber allen anderen Schüler*innen, die durch Internetzugang, Datenverwaltung und Zugriff auf Onlinesysteme der Schule profitieren, erheblich im Nachteil.Auch die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung kann nicht davon ablenken, dass Familien faktisch zum Kauf teurer, nur bedingt nützlicher Endgeräte gezwungen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2) Fehlende Kosteneffizienz </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei den geforderten iPads handelt es sich um hochpreisige Endgeräte. Plus Tastatur und digitalem Stift kommen Anschaffungskosten von rund 750 € pro Gerät zustande. Andere Endgeräte (auch Tablets mit Stift) sind deutlich günstiger. GYOD bedeutet folglich eine finanzielle Belastung für die Eltern/Erziehungsberechtigten von schulpflichtigen Kindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>24% der Haushalte in Köln sind armutsgefährdet. Nicht alle von ihnen werden berechtigt sein, sich für den Kauf unterstützen zu lassen. Auch für viele Menschen, die nicht armutsgefährdet sind, ist eine Investition dieser Art eine Belastung. Viele Familien werden von Förderprogrammen nicht profitieren können, wenn ihr Einkommen knapp über bestimmten Grenzen liegt. Bei Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern summieren sich diese Kosten zudem. Die Geräte können zudem nur bedingt privat verwendet werden, unter anderem warnt die Stadt aus Datenschutzgründen vor der Verwendung für Bewerbungen (Informationen für Erziehungsberechtigte, Stadt Köln), sodass es sich um eine zusätzliche Anschaffung handelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch die Stadt Köln kostet GYOD Geld: Der Beitrag der Stadt Köln für die Jamf Lizenzgebühren (MDM</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>System) pro Gerät beträgt ca. 30,00 € (270,00 Euro für G9), dazu kommen ggf. App Kosten pro Gerät z.B. Goodnotes, Procreate, Procreate Dreams (128,00 €) (Quelle: Deutzer Gymnasium Schaurtestraße).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das GYOD-Programm der Stadt ist folglich eine auf Kosten der Bürger*innen erzwungene Förderung der Firma Apple und keine zeitgemäße Digitalisierungsstrategie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3</strong><strong>) </strong><strong>E-Waste statt E-School</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Elektronische Geräte sind ressourcenaufwendig herzustellen, zu verwenden und zu entsorgen. E-Waste (Elektronikschrott) ist ein wachsendes Problem für Umwelt und menschliche Gesundheit. Alle 150 000 Schüler*innen an Kölner Schulen zum Kauf von iPads zu verpflichten, wenn bereits in vielen Fällen Geräte vorhanden sind, ist unverantwortlicher Konsumzwang.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Verpflichtung zum Kauf bei einem Apple verifizierten Händler wird der Gebrauchtmarkt ausgeschlossen, was mit der Produktion vieler neuer Geräte der Umwelt schadet und zudem die finanziellen Mittel der Eltern unnötig belastet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Tablets können auch nicht unter Geschwistern oder von Eltern weitergegeben werden, weil unklar ist, wie lange die Geräte unterstützt werden. In Abhängigkeit von der Firmenpolitik (Apple, Netcologne) kann es sogar passieren, dass Neuanschaffungen innerhalb der Schullaufbahn eines Kindes etwa z.B. aufgrund ausbleibender Updates nötig werden, auch wenn die technischen Anforderungen noch erfüllt wären.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem sind die Begründung für die technische Anforderungen nicht vollständig klar: Das verwendete Mobile Device Management (MDM) System &quot;JamF Schools&quot; erlaubt das Einbinden von iPads bis in die 2017 veröffentlichte 5. Generation von iPads, eine Speicherplatzmindestanforderung gibt es nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4</strong><strong>) Medienkompetenz </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Komponente von Medienkompetenz ist es, mit verschiedenen Geräten sowie unterschiedlichen Systemen umgehen zu können. Für eine medienkompetente Gesellschaft braucht es in der Schule eine Abbildung der tatsächlich verwendeten Geräte, ausserdem Erklärungen und Lehransätze, die nicht nur auf die zukünftige Nutzung von iPads vorbereiten. iPads spielen (anders als etwa Office-Programmeund das Zehnfingersystem) im beruflichen Alltag kaum eine Rolle, haben also auch keine berufsvorbereitende Funktion.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5</strong><strong>) Monopolbildung durch Verwendung eines geschlossenen Systems</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unklar ist, ob es für die Ausstattung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Köln eine öffentliche Ausschreibung gab und ob die Wahl der iPads des Herstellers Apple eine begründete Entscheidung ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu kommt, dass die alleinige Verwendung der Apple-Geräte Abhängigkeiten schafft und zementiert. Das Unternehmen Apple stand in der Vergangenheit wegen Monopolbildung und wettbewerbswidrigen Praktiken wiederholt in Kritik. Unter anderem verhindert Apple (die von der EU vorgeschriebene) Interoperabilität, also die Kompatiblität verschiedener Systeme und untersagt Programme, die eine solche ermöglichen würden. Geräte von Apple funktionierenim Zusammenspiel mit anderem Geräten aus dem &quot;Apple-Ökosystem&quot;: Manche Funktionen des iPads lassen sich mit z. B. Windows-Rechnern trotz vorhandender technischer Voraussetzungen nur in beeinträchtigter oder umständlicher Form nutzen, andere gar nicht (z. B. das das Bluetooth und Wifi nutzende &quot;Airdrop&quot;). Es ist also nur wahrscheinlich, dass sich Schüler*innen zur Ergänzung des iPads auch Apple-Laptops und Smartphones kaufen. Hier wird u. a. auf Staatskosten ein Monopol eines amerikanischen Unternehmens gefördert, gegen das sich Schüler*innen und Eltern nicht wehren können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für das als Begründung angeführte Management System zur Verwaltung der iPads (JamF) gibt es erprobte und funktionierende Alternativen (Revolut), die auch die Einbindung von Geräten aller anderen Hersteller und Betriebssysteme erlauben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>6) </strong><strong>Fremdadministration, Datenschutz und Nutzungsbedingungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Betroffene werden durch das GYOD-Programm auch gezwungen, die AGBs der Firma Apple im Zuge des notwendigen &quot;Apple Accounts&quot; zu akzeptieren. Dazu kommt die Nutzung der Schulservices, der Cloud sowie einer Fremdadministration des eigenen Geräts durch die Netcologne. Sind Erziehungsberechtigte und Kind etwa mit einer bestimmten Form der Verwertung von Nutzdaten etc. nicht einverstanden, könnte der*die Schüler*in schulische und soziale Nachteile erfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bedenken gibt es zudem beim Datenschutz. Persönliche Daten von Kindern und Jugendlichen sind besonders schützenswert: iPads können nicht nur biometrische Daten (etwa Fingerabdruck und Gesichtsidentifizierung zur Geräteentsperrung) sondern auch Daten über das Nutzungsverhalten und schulische Leistungen erfassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit NRW Bettina Gayk äußerte im 30. Bericht (S. 48 ff.) Bedenken an der Datenschutzkonformität beim Einsatz von iPads in der Schule. Unter anderem werden die nicht-DSGVO-konforme, nicht auszuschließende Speicherung und Auswertung von Daten in den USA kritisiert, und empfohlen, das schulische iPad nicht für private Zwecke zu verwenden. Insbesondere sei auf die Nutzung von &quot;iCloud&quot; zu verzichten, weil eine Identifizierung der Schüler*innen nicht ausgeschlossen und der Schutz von persönlichen Daten gegen staatliche Zugriffe und durch Apple Apple selbst nicht garantiert werden könne.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>7) Abhängigkeit von amerikanischen Großkonzernen</strong><strong> statt digitaler Souveränität</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Schulen werden durch GYOD abhängig von Apple und JamF, zwei amerikanischen Großkonzernen. Gerade in Hinblick auf Resilienz der öffentlichen digitalen Infrastruktur ist es umso wichtiger, dass Schüler*innen unabhängig von nicht-europäischen und nicht quelloffenen Anbietern werden und so die Kontrolle über verwendete Systeme behalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>III. Alternativen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erkennen an, dass angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Köln eine flächendeckende Geräteausstattung über die Schulträger nicht möglich ist. Statt diese Kosten jedoch auf die Familien abzuwälzen, sollte eine evidenzbasierte und endgerätneutrale Digitalisierung an Kölner Schulen angestrebt werden. Zwar kann die Einrichtung aufwendiger sein, wenn eigene Geräte mitgebracht werden (Bring your own device, BOYD), dieser Punkt ist angesichts der negativen Folgen der iPad-Pflicht jedoch zu vernachlässigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>iPads und JamF School sind keineswegs alternativlos. Auch auf Android, Windows oder Unix betriebenen Geräten lässt sich häufig mithilfe eines kompartiblen Stiftes schreiben, rechnen oder im Internet recherchieren. Die Verwendung anderer Geräte als die von Apple hat keine service-bezogenen Nachteile. Schleswig Holstein macht mit seiner Open Source Strategie vor, wie digitale Unabhängigkeit funktionieren kann. Der deutsche vielfache Testsieger Revolut bietet weiterhin eine umfassende Lösung zum Einbinden praktisch jedes Gerätes in das eigene Management System.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ausschließliche Ausstattung der Kölner Schulen mit digitaler Infrastruktur von Apple steht einer zukunftsorientierten Entwicklung der Medienkompetenz von Schüler*innen entgegen. Diese sollte aber das Ziel jeder öffentlichen Digitalisierungsstratege sein, ebenso wie die Förderung von Resilienz, Konkurrenz und Vielfalt durch eine herstellerunabhängige Digitalisierungsstrategie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Beispiel für eine Alternative sei BYOD (Bring your own Device) genannt, das mit Systemen wie Revolut einfach, erprobt, günstig und ressourcenschonend ist , weil es Schüler*innen die Nutzung ihrer vorhandenen Geräte - eingebunden in ein Management System - ermöglicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zuletzt ist nicht zu vernachlässigen, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist. Geräte sollen nicht ablenken, sondern zum Lernerfolg der Schüler*innen beitragen. Die Anschaffung von digitalen Endgeräten im Unterricht ist nur dann sinnvoll, wenn ein kohärentes Konzept vorliegt, der Einsatz pädagogisch begründbar ist und belastbaren Daten über eine positive Wirkung auf die akademische Leistung vorliegen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 Apr 2026 18:27:43 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Urabstimmung: Mitgliederrat ersetzt keine Basisdemokratie!</title>
                        <link>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/urabstimmung-mitgliederrat-ersetzt-keine-basisdemokratie-19139</link>
                        <author>Vorstand OV3 Lindenthal (dort beschlossen am: 04.04.2026)</author>
                        <guid>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/urabstimmung-mitgliederrat-ersetzt-keine-basisdemokratie-19139</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir lehnen den im Rahmen der Urabstimmungsinitiative des Bundesvorstands und des Parteirats zur Gremienreform vorgesehene Einführung eines Mitgliederrats ab. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, entsprechend abzustimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisvorstand wird im Rahmen einer Infomail in der Woche vor Beginn des Abstimmungszeitraums am 9.06.2026 die Mitglieder über diesen Beschluss und seine Begründung informieren. Sofern er die Mitglieder bereits über seine beim Bundesvorstand eingereichte Stellungnahme informiert hat, wird er darauf hinweisen, dass diese Stellungnahme durch den Beschluss dieses Antrags teilweise überholt ist.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nach dem Vorschlag soll ein neuer § 29 in die Satzung der Bundespartei eingefügt werden, nach dem ein Mitgliederrat einberufen werden kann. Seine 30-60 Mitglieder sollen ausgelost werden können. Der Mitgliederrat soll sich mit gesellschaftlich relevanten Fragen beschäftigen, die auch innerhalb der Partei strittig diskutiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bereits bisher hätte die BDK über einfachen Beschluss eines entsprechenden Antrags einen Mitgliederrat einberufen können. Wird dieser nun in der Satzung festgeschrieben, ist die Einberufung des Gremiums nur noch nach den Regelungen der Satzung möglich. Eine Regelung schwächt also die Beschlussmacht der Versammlung, indem sie den Entscheidungsspielraum verengt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unklar bleibt, nach welchem Verfahren gelost wird, insbesondere ob neben dem Geschlecht (eine paritätische Besetzung ist festgelegt) weitere Charakteristika (Vielfaltsstatut) zur Sicherstellung einer Repräsentationsfähigkeit des Gremiums Berücksichtigung finden. Das betrifft nicht nur das Vielfaltstatut, sondern auch mitgliederschwächere Regionen wie den Osten, die je nach Zusammensetzung gar nicht vertreten sein könnten. Mit dem Zufallsprinzip bei der Auslosung ist zudem nicht sichergestellt, dass die ausgelosten Personen über ausreichend Kapazität, Kenntnisstand und Motivation zur Teilnahme verfügen. Hier müsste über ein System nachgedacht werden, das diese Faktoren sicherstellen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Mitgliederrat stellt keine Stärkung der Basis dar, sondern könnte die Basisdemokratie sogar schwächen. Er kann sehr leicht durch den Bundesvorstand einberufen werden, die Anforderungen für eine Einberufung aus der Basis sind aber unverhältnismäßig höher.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Bundesvorstand kann einen Mitgliederrat bereits mit einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder (also mit vier Stimmen) einberufen, hat aber auch die Möglichkeit der Antragstellung auf einer BDK und im Länderrat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Landesvorstände können den Mitgliederrat nur über einen Beschluss auf der Bundesversammlung einberufen, und das auch nur als drei Landesvorstände gemeinsam.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für die Kreisebene gestalten sich die Hürden für die Einberufung des Mitgliederrats noch höher: Ein Kreisverband muss für einen Antrag auf einer BDK für einen Mitgliederrat 10 % der Unterstützung aller Kreisverbände organisieren, wobei der Antrag dann noch auf einer BDK beschlossen werden muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für einfache Mitglieder ist die Einberufung des Mitgliederrats fast ausgeschlossen, müssen sich doch 5 % aller Mitglieder zusammenfinden, aktuell also 9200 Mitglieder. Damit ist die Hürde hundert mal so hoch wie die geplante Hürde für die Einbringung eines BDK-Antrags. Für einfache Mitglieder und Kreisverbände ist die Einberufung eines Mitgliederrats keine realistische Option.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Einberufung eines Mitgliederrats ist damit eigentlich nur für Bundesvorstände und Landesvorstände interessant. Die Beschränkung, dass der Mitgliederrat nur einmal im Jahr einberufen werden darf, stellt eine weitere Hürde für Landesvorstände dar, deren Beschluss an höhere Bedingungen geknüpft ist als der des Bundesvorstands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Statt um ein basisdemokratisches Instrument handelt es sich beim Mitgliederrat somit um ein Instrument des Bundesvorstands. Statt durch den Mitgliederrat sollten politische Debatten in der Partei und durch die gewählten Repräsentant*innen auf der Bundesversammlung geführt und entschieden werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 Apr 2026 11:11:27 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Urabstimmung: Keine Erhöhung des Quorums für Einzelantragssteller*innen!</title>
                        <link>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/urabstimmung-keine-erhohung-des-quorums-fur-einzelantragssteller-inne-44375</link>
                        <author>Vorstand OV3 Lindenthal (dort beschlossen am: 04.04.2026)</author>
                        <guid>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/urabstimmung-keine-erhohung-des-quorums-fur-einzelantragssteller-inne-44375</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir lehnen die im Rahmen der Urabstimmungsinitiative des Bundesvorstands und des Parteirats vorgesehene Änderung der Satzung in § 14, nach der Mitglieder nur dann ein Antragsrecht auf der BDK haben sollen, wenn ihr Antrag eine Unterstützung von 0,05 % der Mitglieder hat, ab. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, entsprechend abzustimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisvorstand wird im Rahmen einer Infomail in der Woche vor Beginn des Abstimmungszeitraums am 9.06.2026 die Mitglieder über diesen Beschluss und seine Begründung informieren. Sofern er die Mitglieder bereits über seine beim Bundesvorstand eingereichte Stellungnahme informiert hat, wird er darauf hinweisen, dass diese Stellungnahme durch den Beschluss dieses Antrags teilweise überholt ist.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Rahmen der Urabstimmungsinitiative zur Bundesversammlung wird die Zahl der für einen Antrag benötigten Mitglieder erhöht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>0,05 % der Mitglieder sind aktuell ca. 92 Mitglieder. Das ist nahezu eine Verdopplung der vorhandenen Hürde für Anträge (50 Mitglieder).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Hürde betrifft insbesondere Ideen von weniger vernetzten Menschen. Insbesondere gesellschaftlich benachteilige Minderheiten wären auch in unserer Partei besonders betroffen. Auch im ländlichen Raum oder in kleineren Kreis- oder Landesverbänden, wo sich seltener große Austauschrunden zusammenfinden, kann es schwieriger werden, Unterstützung zu organisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Anträge sollten nicht als Hindernis für die Parteiarbeit gesehen werden, sondern sind eine wichtige Möglichkeit für Parteimitglieder, bisher nicht repräsentierte Anliegen und Ideen einzubringen. Alternativ zur Erhöhung der Schwelle für die Antragsstellung könnte die Antragskommission vergrößert werden oder Formate entwickelt werden, in denen Delegierte und Antragssteller*innen aktiver bei der Sortierung und Koordinierung der Anträge zusammenwirken können. Die alleinige Erhöhung der Zahl der notwendigen Unterstützer*innen halten wir für wenig zielführend und sogar schädigend für die Basisdemokratie.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 Apr 2026 11:05:47 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Urabstimmung: Keine weitere Abschwächung der Trennung Amt und Mandat!</title>
                        <link>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/urabstimmung-keine-weitere-abschwachung-der-trennung-amt-und-mandat-16530</link>
                        <author>Vorstand OV 3 Lindenthal (dort beschlossen am: 04.04.2026)</author>
                        <guid>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/urabstimmung-keine-weitere-abschwachung-der-trennung-amt-und-mandat-16530</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln beschließt:<br><br>
Wir lehnen den im Rahmen der Urabstimmungsinitiative des Bundesvorstands und des Parteirats zur Gremienreform vorgesehene Aufweichung des Prinzips der Trennung von Amt und Mandat in § 17 ab.<br><br>
Mitgliedern wird daher empfohlen, dem Satzungsänderungsvorschlag “Trennung von Amt und Mandat I” abzulehnen und dem Satzungsänderungsvorschlag “Trennung Amt und Mandat II” zuzustimmen.<br><br>
Der Kreisvorstand wird im Rahmen einer Infomail in der Woche vor Beginn des Abstimmungszeitraums am 9.06.2026 die Mitglieder über diesen Beschluss und seine Begründung informieren. Sofern er die Mitglieder bereits über seine beim Bundesvorstand eingereichte Stellungnahme informiert hat, wird er darauf hinweisen, dass diese Stellungnahme durch den Beschluss dieses Antrags teilweise überholt ist.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Trennung Amt und Mandat I</span><br><br>
Der Vorschlag “Trennung Amt und Mandat I” sieht eine Änderung von § 17 der Satzung des Bundesverbandes vor, nach der die Maximalzahl der Abgeordneten im Bundesvorstand von einem Drittel (aktuell 2) auf die Hälfte (aktuell 3) erhöht wird.<br><br>
Mit der Änderung soll die Flexibilität (in der Zusammensetzung des Bundesvorstands) erhöht werden. Tatsächlich handelt es sich um eine Schwächung des bereits nur noch eingeschränkt gültigen Grundsatzes der Trennung von Amt und Mandat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Abgeordnete haben eigene und andere Aufgaben als der Bundesvorstand: Abgeordnete müssen in der Parlamentsrealität Kompromisse mit anderen Parteien finden. Der Bundesvorstand hingegen vertritt grüne Positionen und hat für die bestmögliche Umsetzung der basisdemokratischen Beschlusslage zu sorgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zu wenig Distanz zwischen Bundesvorstand und Fraktion kann die Regierung effizenter machen, verwässert aber grüne Positionen. Der Bundesvorstand kann nach unserer Überzeugung insbesondere in Regierungszeiten seiner Aufgabe besser gerecht werden, wenn seine Mitglieder organisatorisch unabhängig von Fraktionen agieren können. Diese Unabhängigkeit ist im Fall einer Parität von Fraktionsangehörigen und Fraktionsunabhängigen nicht mehr gegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Statt den Anteil zu erhöhen, hätten wir eine Verringerung der Anzahl der Abgeordneten im Bundesvorstand bevorzugt. Der Vorschlag geht für uns in die falsche Richtung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><strong>Trennung von Amt und Mandat II</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nach dem Vorschlag “Trennung Amt und Mandat II” soll die Anzahl der Bundestagsabgeordneten im Bundesvorstand auf zwei begrenzt werden. Wir empfehlen allen Mitgliedern diesem Vorschlag zuzustimmen, insbesondere den Mitgliedern, die Trennung von Amt und Mandat I ablehnen. Es ist wichtiger, dass Trennung von Amt und Mandat II angenommen wird, als das Trennung von Amt und Mandat I abgelehnt wird. Zur Übersicht:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zustimmung zu Trennung von Amt und Mandat I + Ablehnung von Trennung von Amt und Mandat II = Die Hälfte der Mitglieder im Bundesvorstand dürfen Abgeordnete, insbesondere auch Bundestagsabgeordnete sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ablehnung von Trennung von Amt und Mandat I + Ablehnung von Trennung von Amt und Mandat II = Ein Drittel der Mitglieder im Bundesvorstand dürfen Abgeordnete sein. Das sind aktuell zwei. Zwei dürfen Bundestagsabgeordnete sein – die Zahl bleibt bestehen, auch wenn in der Zukunft die Anzahl der Bundesvorstandsmitglieder erhöht werden sollte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zustimmung zu Trennung von Amt und Mandat I + Zustimmung zu Trennung von Amt und Mandat II = Die Hälfte der Mitglieder im Bundesvorstand dürfen Abgeordnete sein, nur zwei davon dürfen Bundestagsabgeordnete sein.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 Apr 2026 11:01:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Urabstimmung: Vielfalt verbindlich machen – Vielfaltsstatut wirksam weiterentwickeln!</title>
                        <link>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/urabstimmung-vielfalt-verbindlich-machen-vielfaltsstatut-wirksam-we-51409</link>
                        <author>Salvatore Mancuso (KV Köln)</author>
                        <guid>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/urabstimmung-vielfalt-verbindlich-machen-vielfaltsstatut-wirksam-we-51409</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Kreisverband Köln möge beschließen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir begrüßen die im Rahmen der Urabstimmungsinitiative des Bundesvorstands und des Parteirats vorgesehene Stärkung des Vielfaltsstatuts, halten die vorliegenden Regelungen jedoch in der Form für unzureichend. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, dem entsprechenden Satzungsänderungsantrag im Rahmen der Urabstimmung zuzustimmen und zugleich auf eine verbindliche Weiterentwicklung hinzuwirken:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln setzt sich dafür ein, dass das Vielfaltsstatut um verbindlich und einheitlich definierte Zielwerte für Repräsentation ergänzt wird, dass die Zielerreichung regelmäßig überprüft und transparent bewertet wird und <span class="underline">dass bei Nichterreichen der Zielmarken verbindliche Maßnahmen</span> zur Verbesserung von Zugängen, Beteiligung und Repräsentation innerhalb der Partei festgelegt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Begründung:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vielfalt entscheidet darüber, wer in unserer Partei sichtbar ist, wer mitentscheidet und wessen Perspektiven politische Realität werden. Sie ist damit keine Ergänzung, sondern Voraussetzung für gerechte Politik und für die Glaubwürdigkeit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Partei einer vielfältigen Gesellschaft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vor allem in einer wachsenden Partei besteht die Gefahr, dass bestehende Macht- und Zugangsstrukturen sich verfestigen. Ohne aktive Steuerung bleiben diejenigen unterrepräsentiert, die ohnehin strukturelle Hürden überwinden müssen. Vielfalt entsteht nicht von selbst, sondern muss politisch gewollt und organisatorisch, ermöglicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Vielfaltsstatut ist ein wichtiger Schritt, bleibt in der vorliegenden Form der Urabstimmung jedoch zu unverbindlich. Monitoring und Berichterstattung allein führen nicht zu Veränderung. Entscheidend ist, dass aus den erhobenen Daten konkrete <span class="underline">Konsequenzen </span>folgen – für Auswahlprozesse, Gremienbesetzungen, Förderung und Zugänge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine verbindliche Weiterentwicklung des Vielfaltsstatuts stärkt die innerparteiliche Demokratie, erweitert den Zugang zu politischer Gestaltung und erhöht die Qualität politischer Entscheidungen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 Apr 2026 10:56:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Erhaltung des Antragsrecht der Ortsverbände auf BDKen im Rahmen der Urabstimmungsinitiative!</title>
                        <link>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/erhaltung-des-antragsrecht-der-ortsverbande-auf-bdken-im-rahmen-der-ur-36431</link>
                        <author>Vorstand OV3 Lindenthal (dort beschlossen am: 04.04.2026)</author>
                        <guid>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/erhaltung-des-antragsrecht-der-ortsverbande-auf-bdken-im-rahmen-der-ur-36431</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir lehnen die im Rahmen der Urabstimmungsinitiative zur Bundesversammlung des Bundesvorstands und des Parteirats vorgesehene Änderung der Satzung, mit der den Ortsverbänden das Antragsrecht auf der BDK entzogen werden soll, ab. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, entsprechend abzustimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisvorstand wird im Rahmen einer Infomail in der Woche vor Beginn des Abstimmungszeitraums am 9.06.2026 die Mitglieder über diesen Beschluss und seine Begründung informieren. Sofern er die Mitglieder bereits über seine beim Bundesvorstand eingereichte Stellungnahme informiert hat, wird er darauf hinweisen, dass diese Stellungnahme durch den Beschluss dieses Antrags teilweise überholt ist.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Rahmen der Urabstimmungsinitiative zur Bundesversammlung wird vorgeschlagen, § 14 der Satzung des Bundesverbandes dahingehend zu ändern, dass Ortsverbände kein Antragsrecht auf BDKen mehr haben sollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch wenn wir den Gedanken einer Entlastung der BDKen nachvollziehen können: Die letzten BDKen waren nicht entscheidend von Ortsverbandsanträgen geprägt, sie haben einen vernachlässigbaren Anteil an den gestellten Anträgen ausgemacht. Eine Effizenzsteigerung der BDK durch Aberkennung des Antragsrechts ist nicht zu erwarten. Vor diesem Hintergrund ist kein Handlungsbedarf erkennbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch inhaltlich überzeugt der Vorschlag nicht: Die Stärkung der Kreisverbände ist kein Wert an sich. Ortsverbände sind – da wo sie bestehen – in engerem Kontakt mit den Mitgliedern. „Ortsverband“, „Kreisverband“ und „Landesverband“ sind keine Gewichtsklassen, sondern in der Größe recht zufällig ausgestaltete innerparteiliche Strukturen. Die größten Ortsverbände haben eine mit den kleinsten Landesverbänden vergleichbare Mitgliederzahl. Es ist daher keinesfalls so, dass ein Antrag eines Ortsverbands automatisch weniger demokratisch legitimiert ist als ein Antrag von Kreisverbänden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Köln hat mehrere Ortsverbände, die größer sind als die meisten Kreisverbände. Durch die Änderung werden daher insbesondere auch die Rechte von Mitgliedern des Kreisverbands Köln beschnitten. Wir wollen daher das eindeutige Signal senden, dass wir mit dieser Änderung nicht einverstanden sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade im ländlichen Raum mit großflächigen Kreisverbänden finden selten Kreismitgliederversammlungen statt, auf denen alternativ BDK-Anträge gestellt werden können. Auch für Mitglieder von weit vom Stadtzentrum entfernten Ortsverbänden in Großstädten wie Köln bedeutet dies eine unnötige Erschwernis. Die Abschaffung des Antragsrechts von Ortsverbänden ist erst vor wenigen Jahren auf einer BDK gescheitert. Dies nun per Urabstimmung und ohne notwendige 2/3-Mehrheit beschließen zu wollen, erachten wir als fragwürdigen Versuch, das gewünschte Ergebnis durch die &quot;Hintertür&quot; zu erreichen.<br><br>
Der Antrag hat die Unterstützung vom Ortsvorstand Lindenthal und den Mitgliedern einer Arbeitsgruppe zur Urabstimmung (<a href="https://urabstimmungausov3.antragsgruen.de/">https://urabstimmungausov3.antragsgruen.de/</a>). Wir sind uns bewusst, dass der Ortsverband Chorweiler einen sehr ähnlichen Antrag stellen wird, dessen Begründung wir teilweise übernommen haben. Vor Antragsfristablauf war eine Abstimmung nicht mehr möglich, wir sind dafür aber grundsätzlich offen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 Apr 2026 23:34:38 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Antrag zur Tagesordnung</title>
                        <link>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/antrag-zur-tagesordnung-8207</link>
                        <author>Aeneas Niklas Marxen (OV Köln-Lindenthal)</author>
                        <guid>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/antrag-zur-tagesordnung-8207</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ich beantrage, die Tagesordnung wie folgt zu ändern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>TOP 1 Begrüßung und Formales<br>
TOP 2 Jahresabschluss 2025<br>
TOP 3 Transparenzbericht<br>
TOP 4 Wahl Kreisschiedsgericht<br>
Top 5 Anträge<br>
TOP 6 Update aktuelle parteiinterne Prozesse<br>
TOP 7 Diskussionsformat<br>
Top 8 Aussprache zur aktuellen politischen Lage<br>
Top 9 Sonstiges</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>D.h. die Aussprache zur aktuellen politischen Lage ist statt TOP 2 TOP 8.<br>
Anträge werden von TOP 8 auf TOP 5 vorgezogen</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es werden mehrere Anträge zur laufenden Urabstimmungsinitiative von Bundesvorstand und Parteirat gestellt werden. Die nächste Kreismitgliederversammlung ist für den 13.06.2026 angesetzt. Da läuft der Abstimmungsprozess bereits. Außerdem ist die Kreismitgliederversammlung am 13.06.2026 eine Wahlversammlung - auch hier haben wir ein straffes Programm.<br><br>
Die Anträge können deswegen nur sinnvoll auf dieser Kreismitgliederversammlung besprochen werden. Die vorgeschlagene Neuordnung der Tagesordnung räumt die entsprechende Priorität ein, ohne abzuerkennen, dass auch der Jahresabschluss, der Transparenzbereicht und die Wahl des Kreisschiedsgerichts eine hohe Priorität haben.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 Apr 2026 23:12:19 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B1: TOP 5 Wahl Kreisschiedsgericht</title>
                        <link>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/top-5-wahl-kreisschiedsgericht-45542</link>
                        <author>Hans-Bernhard Lahme (Grüne Alte)</author>
                        <guid>https://kmv2.antragsgruen.de/kmv2/top-5-wahl-kreisschiedsgericht-45542</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ich bewerbe mich zur Wahl eines Mitgliedes des Kreisschiedsgerichts</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als erfahrener Volljurist (vor Beginn meiner internationalen Beratungstätigkeit war ich von 1973 bis 1989 Rechtsanwalt in Köln) sind mir alle Aufgaben eines Schiedsgerichtes bestens bekannt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 20 Mar 2026 19:54:07 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>