| Antragsteller*in: | Vorstand OV3 Lindenthal (dort beschlossen am: 04.04.2026) |
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A2: Erhaltung des Antragsrecht der Ortsverbände auf BDKen im Rahmen der Urabstimmungsinitiative!
Antragstext
Der Kreisverband Köln beschließt:
Wir lehnen die im Rahmen der Urabstimmungsinitiative zur Bundesversammlung des
Bundesvorstands und des Parteirats vorgesehene Änderung der Satzung, mit der den
Ortsverbänden das Antragsrecht auf der BDK entzogen werden soll, ab. Wir
empfehlen unseren Mitgliedern, entsprechend abzustimmen.
Der Kreisvorstand wird im Rahmen einer Infomail in der Woche vor Beginn des
Abstimmungszeitraums am 9.06.2026 die Mitglieder über diesen Beschluss und seine
Begründung informieren. Sofern er die Mitglieder bereits über seine beim
Bundesvorstand eingereichte Stellungnahme informiert hat, wird er darauf
hinweisen, dass diese Stellungnahme durch den Beschluss dieses Antrags teilweise
überholt ist.
Begründung
Im Rahmen der Urabstimmungsinitiative zur Bundesversammlung wird vorgeschlagen, § 14 der Satzung des Bundesverbandes dahingehend zu ändern, dass Ortsverbände kein Antragsrecht auf BDKen mehr haben sollen.
Auch wenn wir den Gedanken einer Entlastung der BDKen nachvollziehen können: Die letzten BDKen waren nicht entscheidend von Ortsverbandsanträgen geprägt, sie haben einen vernachlässigbaren Anteil an den gestellten Anträgen ausgemacht. Eine Effizenzsteigerung der BDK durch Aberkennung des Antragsrechts ist nicht zu erwarten. Vor diesem Hintergrund ist kein Handlungsbedarf erkennbar.
Auch inhaltlich überzeugt der Vorschlag nicht: Die Stärkung der Kreisverbände ist kein Wert an sich. Ortsverbände sind – da wo sie bestehen – in engerem Kontakt mit den Mitgliedern. „Ortsverband“, „Kreisverband“ und „Landesverband“ sind keine Gewichtsklassen, sondern in der Größe recht zufällig ausgestaltete innerparteiliche Strukturen. Die größten Ortsverbände haben eine mit den kleinsten Landesverbänden vergleichbare Mitgliederzahl. Es ist daher keinesfalls so, dass ein Antrag eines Ortsverbands automatisch weniger demokratisch legitimiert ist als ein Antrag von Kreisverbänden.
Köln hat mehrere Ortsverbände, die größer sind als die meisten Kreisverbände. Durch die Änderung werden daher insbesondere auch die Rechte von Mitgliedern des Kreisverbands Köln beschnitten. Wir wollen daher das eindeutige Signal senden, dass wir mit dieser Änderung nicht einverstanden sind.
Gerade im ländlichen Raum mit großflächigen Kreisverbänden finden selten Kreismitgliederversammlungen statt, auf denen alternativ BDK-Anträge gestellt werden können. Auch für Mitglieder von weit vom Stadtzentrum entfernten Ortsverbänden in Großstädten wie Köln bedeutet dies eine unnötige Erschwernis. Die Abschaffung des Antragsrechts von Ortsverbänden ist erst vor wenigen Jahren auf einer BDK gescheitert. Dies nun per Urabstimmung und ohne notwendige 2/3-Mehrheit beschließen zu wollen, erachten wir als fragwürdigen Versuch, das gewünschte Ergebnis durch die "Hintertür" zu erreichen.
Der Antrag hat die Unterstützung vom Ortsvorstand Lindenthal und den Mitgliedern einer Arbeitsgruppe zur Urabstimmung (https://urabstimmungausov3.antragsgruen.de/). Wir sind uns bewusst, dass der Ortsverband Chorweiler einen sehr ähnlichen Antrag stellen wird, dessen Begründung wir teilweise übernommen haben. Vor Antragsfristablauf war eine Abstimmung nicht mehr möglich, wir sind dafür aber grundsätzlich offen.
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