Als Sprecher der GRÜNEN Bundesarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, der Selbstvertretungsorganisation aller Menschen mit Behinderung in unserer Partei, möchte ich auf den eklatanten Widerspruch zwischen den Zielen des Vielfaltsstatuts und den geplanten Satzungsänderungen aufmerksam machen.
Schon das jetzige Quorum von 50 Antragstellenden ist zu hoch für viele Betroffene.
In den Raum gestellte, aber nirgendwo schriftlich fixierte Lösungsvorschläge a la "Wir helfen Euch dann" sind paternalistisch und widersprechen einem selbstbestimmten Agieren mit eigenständig, realistisch erreichbaren Zielmarken.
Eine nochmalige beinahe Verdoppelung würde viele Menschen mit Behinderung ausschließen und ihr Menschenrecht laut UN-BRK auf gleiche Teilhabe missachten.
Auf einer BDK hätte man hierzu Änderungsanträge stellen können. Da dies in der Urabstimmung nicht möglich ist, kann hier nur ein klares Nein stehen.
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