Dieser Änderungsantrag ergänzt die Begründung der Ablehnung in einem Punkt aus behindertenpolitischer Sicht und verschiebt die Begründung in den Antragstext.
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Die Einrichtung von Mitgliederräten bei den Grünen - analog zu Bürgerräten - ist eine schöne Idee. In der Theorie. Der konkreten Formulierung über die abgestimmt wird, kann ich als Sprecher der GRÜNEN Bundesarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik leider nicht zustimmen. Auf einer BDK hätte es hierzu einfach einen Änderungsantrag geben können. Mit dem vom Bundesvorstand gewählten Verfahren ist dies nicht möglich. Deshalb müssen wir als BAG leider Nein sagen!
Die konkrete Satzungsänderung spricht von einem reinen Losverfahren. Eine Repräsentativität wird nicht festgelegt. Auf entsprechende mündliche Zusagen aktueller Amtsträger*innen möchten wir uns hier nicht verlassen.
Tatsächlich müsste dann auch festgelegt werden, dass die Mitgliederräte nicht repräsentativ für die Partei, sondern für die Gesellschaft sein müssten. Denn in der Partei sind u.a. Menschen mit Behinderung erheblich unterrepräsentiert. Die Unterrepräsentation marginalisierter Gruppen würde sonst durch die Mitgliederräte perpetuiert und das Vielfaltsstatut ad absurdum geführt.
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