| Antragsteller*in: | Vorstand OV3 Lindenthal (dort beschlossen am: 04.04.2026) |
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A6: Urabstimmung: Mitgliederrat ersetzt keine Basisdemokratie!
Antragstext
Der Kreisverband Köln beschließt:
Wir lehnen den im Rahmen der Urabstimmungsinitiative des Bundesvorstands und des
Parteirats zur Gremienreform vorgesehene Einführung eines Mitgliederrats ab. Wir
empfehlen unseren Mitgliedern, entsprechend abzustimmen.
Der Kreisvorstand wird im Rahmen einer Infomail in der Woche vor Beginn des
Abstimmungszeitraums am 9.06.2026 die Mitglieder über diesen Beschluss und seine
Begründung informieren. Sofern er die Mitglieder bereits über seine beim
Bundesvorstand eingereichte Stellungnahme informiert hat, wird er darauf
hinweisen, dass diese Stellungnahme durch den Beschluss dieses Antrags teilweise
überholt ist.
Begründung
Nach dem Vorschlag soll ein neuer § 29 in die Satzung der Bundespartei eingefügt werden, nach dem ein Mitgliederrat einberufen werden kann. Seine 30-60 Mitglieder sollen ausgelost werden können. Der Mitgliederrat soll sich mit gesellschaftlich relevanten Fragen beschäftigen, die auch innerhalb der Partei strittig diskutiert werden.
Bereits bisher hätte die BDK über einfachen Beschluss eines entsprechenden Antrags einen Mitgliederrat einberufen können. Wird dieser nun in der Satzung festgeschrieben, ist die Einberufung des Gremiums nur noch nach den Regelungen der Satzung möglich. Eine Regelung schwächt also die Beschlussmacht der Versammlung, indem sie den Entscheidungsspielraum verengt.
Unklar bleibt, nach welchem Verfahren gelost wird, insbesondere ob neben dem Geschlecht (eine paritätische Besetzung ist festgelegt) weitere Charakteristika (Vielfaltsstatut) zur Sicherstellung einer Repräsentationsfähigkeit des Gremiums Berücksichtigung finden. Das betrifft nicht nur das Vielfaltstatut, sondern auch mitgliederschwächere Regionen wie den Osten, die je nach Zusammensetzung gar nicht vertreten sein könnten. Mit dem Zufallsprinzip bei der Auslosung ist zudem nicht sichergestellt, dass die ausgelosten Personen über ausreichend Kapazität, Kenntnisstand und Motivation zur Teilnahme verfügen. Hier müsste über ein System nachgedacht werden, das diese Faktoren sicherstellen kann.
Der Mitgliederrat stellt keine Stärkung der Basis dar, sondern könnte die Basisdemokratie sogar schwächen. Er kann sehr leicht durch den Bundesvorstand einberufen werden, die Anforderungen für eine Einberufung aus der Basis sind aber unverhältnismäßig höher.
Der Bundesvorstand kann einen Mitgliederrat bereits mit einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder (also mit vier Stimmen) einberufen, hat aber auch die Möglichkeit der Antragstellung auf einer BDK und im Länderrat.
Landesvorstände können den Mitgliederrat nur über einen Beschluss auf der Bundesversammlung einberufen, und das auch nur als drei Landesvorstände gemeinsam.
Für die Kreisebene gestalten sich die Hürden für die Einberufung des Mitgliederrats noch höher: Ein Kreisverband muss für einen Antrag auf einer BDK für einen Mitgliederrat 10 % der Unterstützung aller Kreisverbände organisieren, wobei der Antrag dann noch auf einer BDK beschlossen werden muss.
Für einfache Mitglieder ist die Einberufung des Mitgliederrats fast ausgeschlossen, müssen sich doch 5 % aller Mitglieder zusammenfinden, aktuell also 9200 Mitglieder. Damit ist die Hürde hundert mal so hoch wie die geplante Hürde für die Einbringung eines BDK-Antrags. Für einfache Mitglieder und Kreisverbände ist die Einberufung eines Mitgliederrats keine realistische Option.
Die Einberufung eines Mitgliederrats ist damit eigentlich nur für Bundesvorstände und Landesvorstände interessant. Die Beschränkung, dass der Mitgliederrat nur einmal im Jahr einberufen werden darf, stellt eine weitere Hürde für Landesvorstände dar, deren Beschluss an höhere Bedingungen geknüpft ist als der des Bundesvorstands.
Statt um ein basisdemokratisches Instrument handelt es sich beim Mitgliederrat somit um ein Instrument des Bundesvorstands. Statt durch den Mitgliederrat sollten politische Debatten in der Partei und durch die gewählten Repräsentant*innen auf der Bundesversammlung geführt und entschieden werden.
Änderungsanträge
- Ä1 (Marc Kersten (KV Köln), Übernahme)
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