| Antragsteller*in: | Vorstand OV 3 Lindenthal (dort beschlossen am: 04.04.2026) |
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A4: Urabstimmung: Keine weitere Abschwächung der Trennung Amt und Mandat!
Antragstext
Der Kreisverband Köln beschließt:
Wir lehnen den im Rahmen der Urabstimmungsinitiative des Bundesvorstands und des
Parteirats zur Gremienreform vorgesehene Aufweichung des Prinzips der Trennung
von Amt und Mandat in § 17 ab.
Mitgliedern wird daher empfohlen, dem Satzungsänderungsvorschlag “Trennung von
Amt und Mandat I” abzulehnen und dem Satzungsänderungsvorschlag “Trennung Amt
und Mandat II” zuzustimmen.
Der Kreisvorstand wird im Rahmen einer Infomail in der Woche vor Beginn des
Abstimmungszeitraums am 9.06.2026 die Mitglieder über diesen Beschluss und seine
Begründung informieren. Sofern er die Mitglieder bereits über seine beim
Bundesvorstand eingereichte Stellungnahme informiert hat, wird er darauf
hinweisen, dass diese Stellungnahme durch den Beschluss dieses Antrags teilweise
überholt ist.
Begründung
Trennung Amt und Mandat I
Der Vorschlag “Trennung Amt und Mandat I” sieht eine Änderung von § 17 der Satzung des Bundesverbandes vor, nach der die Maximalzahl der Abgeordneten im Bundesvorstand von einem Drittel (aktuell 2) auf die Hälfte (aktuell 3) erhöht wird.
Mit der Änderung soll die Flexibilität (in der Zusammensetzung des Bundesvorstands) erhöht werden. Tatsächlich handelt es sich um eine Schwächung des bereits nur noch eingeschränkt gültigen Grundsatzes der Trennung von Amt und Mandat.
Abgeordnete haben eigene und andere Aufgaben als der Bundesvorstand: Abgeordnete müssen in der Parlamentsrealität Kompromisse mit anderen Parteien finden. Der Bundesvorstand hingegen vertritt grüne Positionen und hat für die bestmögliche Umsetzung der basisdemokratischen Beschlusslage zu sorgen.
Zu wenig Distanz zwischen Bundesvorstand und Fraktion kann die Regierung effizenter machen, verwässert aber grüne Positionen. Der Bundesvorstand kann nach unserer Überzeugung insbesondere in Regierungszeiten seiner Aufgabe besser gerecht werden, wenn seine Mitglieder organisatorisch unabhängig von Fraktionen agieren können. Diese Unabhängigkeit ist im Fall einer Parität von Fraktionsangehörigen und Fraktionsunabhängigen nicht mehr gegeben.
Statt den Anteil zu erhöhen, hätten wir eine Verringerung der Anzahl der Abgeordneten im Bundesvorstand bevorzugt. Der Vorschlag geht für uns in die falsche Richtung.
Trennung von Amt und Mandat II
Nach dem Vorschlag “Trennung Amt und Mandat II” soll die Anzahl der Bundestagsabgeordneten im Bundesvorstand auf zwei begrenzt werden. Wir empfehlen allen Mitgliedern diesem Vorschlag zuzustimmen, insbesondere den Mitgliedern, die Trennung von Amt und Mandat I ablehnen. Es ist wichtiger, dass Trennung von Amt und Mandat II angenommen wird, als das Trennung von Amt und Mandat I abgelehnt wird. Zur Übersicht:
Zustimmung zu Trennung von Amt und Mandat I + Ablehnung von Trennung von Amt und Mandat II = Die Hälfte der Mitglieder im Bundesvorstand dürfen Abgeordnete, insbesondere auch Bundestagsabgeordnete sein.
Ablehnung von Trennung von Amt und Mandat I + Ablehnung von Trennung von Amt und Mandat II = Ein Drittel der Mitglieder im Bundesvorstand dürfen Abgeordnete sein. Das sind aktuell zwei. Zwei dürfen Bundestagsabgeordnete sein – die Zahl bleibt bestehen, auch wenn in der Zukunft die Anzahl der Bundesvorstandsmitglieder erhöht werden sollte.
Zustimmung zu Trennung von Amt und Mandat I + Zustimmung zu Trennung von Amt und Mandat II = Die Hälfte der Mitglieder im Bundesvorstand dürfen Abgeordnete sein, nur zwei davon dürfen Bundestagsabgeordnete sein.
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